Heute erhielt ich von der ODEG eine Antwort auf meine Beschwerde.
In der E-Mail steht, dass ich selbstverständlich Recht habe, ich darf meinen Hund unentgeltlich mitnehmen. Sie bitten um Entschuldigung und hoffen, dass ich zukünftig meine Fahrten in deren Zügen genießen kann. Na ja, das hängt wohl von den Kontrolleur_innen ab.
Leider darf ich die E-Mail weder weiterleiten noch kopieren. Die E-Mails der Mitarbeiter_innen der ODEG sind anscheinend vertraulich.
Darf ich die E-Mail jetzt ausdrucken, mitnehmen und bei der nächsten Kontrolle vorzeigen? Oder ist das eine „unbefugte Weitergabe“??? Und ist das genauso sinnvoll, wie den Auszug aus den Beförderungsbedingungen vorzuzeigen? 🙂